GUTACHTEN

QUALIFIKATION

  • Medizinstudium in Frankreich und Deutschland
  • Facharztausbildung an den Universitätskliniken München und Zürich
  • Seit 1990 neben regulärer Orthopädisch Chirurgischer Praxistätigkeit
    zunehmendes Engagement als medizinischer Sachverständiger,
    mit inzwischen Tausenden von Gutachten für verschiedene Auftraggeber
  • Seit 1991 Vertragsgutachter der Sozialgerichte in Bayern
    und der deutschen Rentenversicherung
  • Seit 2010 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter
    Sachverständiger beim Landesgericht Salzburg
  • Neben sozialrechtlichen Gutachten Schwerpunkt bei
    Zusammenhangsgutachten bei Verletzungsfolgen im Haftpflichtrecht,
    und Versicherungsrecht, Risikobewertungen bei Lebensversicherungen,
    oder Berufsunfähigkeit.
  • Fremdsprachen  in Wort und Schrift
    Französisch, Englisch, Italienisch
  • Seit 2009 Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Gutachter,
    die alle üblicherweise  betroffenen Fachgebiete umfasst:
    MGM MEDIZINISCHE GUTACHTEN MÜNCHEN SALZBURG

TECHNIK

Die Ausstattung der Praxen in München und Salzburg umfasst Röntgen, Ultra-
schall, in München zusätzlich Knochensteifigkeitsmessung, und elektronische
Gangbildanalyse. Es besteht eine Anbindung an eine Laborgemeinschaft.

UNTERSUCHUNGSORT

Untersuchungen finden regelmäßig an den Hauptsitzen in München und Salz-
burg statt. Daneben kommt eine Zweigstelle in Ruhpolding [Chiemgau, Kreis
Traunstein] in Frage. Davon abweichende Orte sind möglich, müssen im Einzelfall
besprochen werden [Hausbesuch].

ABLAUF FÜR ZU UNTERSUCHENDE PERSONEN

Ein Gutachten dient der Feststellung objektiv nachprüfbarer Tatsachen, die im
Auftrag verschiedener Einrichtungen zu erheben sind. Art und Umfang des Gut-
achtens richten sich nach dem Auftrag, an den der Gutachter gebunden ist.
Der Gutachter ist dabei zur Neutralität verpflichtet, und muss sich auf sein Kom-
petenzgebiet beschränken. Eine „Behandlung“ ist von einer „Begutachtung“
strickt zu trennen. Die letztliche Entscheidung trifft dann die Versicherung, Be-
hörde, oder das Gericht, die das Gutachten beauftragt haben, und in der Regel
auch die Kosten des Verfahrens tragen. Dementsprechend kann der Gutachter
meist auch keine Auskunft über den letztlichen Ausgang des Verfahrens ertei-
len. Im medizinischen Bereich geht es in der Regel um den Grad der vorliegen-
den Invalidität, manchmal auch zum ursächlichen Zusammenhang mit einem
Unfallereignis.

Für den oder die Probanden heißt das konkret:

  • Bringen Sie einen Personalausweis oder Pass mit.
  • Richten sie sich darauf ein, dass eine Untersuchung des ganzen Körpers
    erfolgen wird, im orthopädischen Fachgebiet bedingt das eine Untersuchung
    mit Entkleidung bis auf die Unterhosen. Lediglich Spezialfächer wie HNO-
    oder Augenärzte können darauf verzichten.
  • Legen sie alle Unterlagen vor, die zur Klärung der Gutachtensfrage sinnvoll sind:

    In Verfahren für die gesetzliche Rentenversicherung sind dies alle Röntgen-
    bilder der letzten 2 Jahre, Laborbefunde, Facharztbefunde, Krankenhaus-Ent-
    lassungsberichte, REHA-Berichte. Bei Röntgenbildern bitte keine „Papier-
    ausdrucke“ sondern entweder Originale oder entsprechende CD’s. Diese Un-
    terlagen müssen Ihnen kurzfristig von den untersuchenden Stellen zur Ver-
    fügung gestellt werden, und zur Untersuchung mitgebracht werden. Eine
    nachträgliche Vorlage ist in der Regel nicht möglich.

    Bei Unfallversicherungen steht der ursächliche Zusammenhang meist im Vor-
    dergrund: Die auslösenden Ereignisse liegen meist viele Monaten bis Jahre
    zurück, hier ist die Vorlage von den genannten Unterlagen, die möglichst zeit-
    nah zum Unfall erstellt wurden, von besonderer Bedeutung – diese müssen
    von den Betroffenen besorgt und vorgelegt werden.

  • Nicht sinnvoll sind ärztliche Atteste, die lediglich Meinungsäußerungen oder
    Diagnosen enthalten. Wichtig sind objektive Befunde und Untersuchungser-
    gebnisse: neben Röntgenbildern sind dies: OP.-Berichte, histologische Befunde,
    Krankenhausberichte, REHA-Berichte, Laborwerte, Befunde fachärztlicher
    Untersuchungen.
  • Wenn Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, nehmen Sie bitte recht-
    zeitig mit der auftraggebenden Einrichtung, oder mit dem Sachverständigen
    Kontakt auf, um einen neutralen Dolmetscher beauftragen zu können.
    Ganz besonders gilt dies bei psychischen Erkrankungen. Dolmetschen durch
    Familienangehörige ist nur hilfsweise und in geringem Umfang zulässig.
    Die Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Befragung und Untersuchung
    ist nicht zulässig (Ausnahme: minderjährige Kinder, Betreuungsfälle).
    Dies dient dem Schutz der Probanden wie auch des Gutachters. Sollte bei
    entsprechenden psychischen Grunderkrankungen (Phobien) die Anwesenheit
    einer weiteren Person bei der Untersuchung medizinisch sinnvoll sein, ist
    dies rechtzeitig bekannt zu machen, um eine dritte Person, deren Neutralität
    gesichert sein muss, beiladen zu können.

Seien Sie versichert, dass ganz allgemein Gutachter ihnen nichts Böses wollen,
und im Rahmen von Recht und Gesetz ihre Gutachten nach bestem Wissen und
Gewissen erstellen, auch wenn in manchen Medien anderes behauptet wird.
Wir sind auf keinen Auftraggeber angewiesen, weder finanziell noch sonst wie
abhängig oder weisungsgebunden. Die Grenzen von Recht und Gesetz können
und wollen wir aber nicht überschreiten.

Sachliche Fehler können sich selbstverständlich auch in unsere Gutachten ein-
schleichen, es gibt dann aber immer die Möglichkeit, mit Schriftsätzen vor Ge-
richt oder Widerspruch/Klage im Rentenverfahren, auf diese Fehler hinzuweisen,
und um Stellungnahme zu bitten.

KOSTEN

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen [GOÄ, JVEG,
GebAG]. Bei regelmäßiger Beauftragung mit standardisierten Fragestellungen
sind individuelle Honorarvereinbarungen möglich.